Maschinenführung Führerschein Auszubildender mit Helm Handschuhe BTZ Thale

Berechtigungsscheine

In einem gewerblich-technischen Unternehmen kommt es häufiger dazu, dass schwere Lasten vom Ausgangspunkt in eine andere Position versetzt werden müssen. Für die Beförderung der Gegenstände kommen häufig Krane oder Gabelstapler zum Einsatz, welche jedoch einen speziellen Berechtigungsschein bedarfen. Wir lehren dafür neben theoretischen Grundlagen zum Arbeitsschutz und rechtlichen Grundlagen auch praktische Fahrprüfungen.

ANSPRECHPARTNER

Heike Böhm
Fachbereichsleiterin
Ausbildung / Projekte

Mobil
0151 67 11 28 52

Telefon
03947 4107–26

Fax
03947 4107–79

E-Mail
heike.boehm@btz-stiftung.de

FLURFÖRDERMITTELSCHEIN (GABELSTAPLERSCHEIN)

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Führen von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Vollendung des 18. Lebensjahres, Nachweis der körperlichen Eignung nach BGG 904 - G 25 (kostenpflichtig), Geistige und körperliche Eignung, Ausreichende Allgemeinbildung, Verantwortungsbewusstsein

TEILNEHMERZAHL
mind. 5 Teilnehmer

ABSCHLUSS
Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge

LEHRGANGSDAUER
16 Stunden
1 Tag á 8 Stunden Theorie inklusive Prüfung
1 Tag á 8 Stunden Praxis inklusive Prüfung

UNTERRICHTSZEITEN
Montag bis Freitag: 07:00 – 14:30 Uhr oder nach Absprache

MAßNAHMEORT
Am Bodeufer 2 in 06502 Thale oder Vor-Ort-Schulung im Unternehmen

THEORIE UND PRAXIS

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Theoretische Prüfung
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • Hinweise auf Gefahren am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Verlassen des Flurförderzeugs
  • Fahr- und Staplerübungen
  • Praktische Prüfung

KRANSCHEIN

Brücken-, Portal-, Lade- und Schwenkarmkran, Schienenlaufkatze sowie Anschlagen von Lasten sind in unterschiedlichen Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch die unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jede/r Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen ist.

Der „Lehrgang Kranführer“ soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Unternehmens zur Ausbildung gemäß DGUV V 52-53 (BGV D 6), DGUV G 309-003 (BGG 921), DGUV 1 209-012 (BGI 555), Arbeitsschutz und Betriebssicherheitsverordnung. Der geprüfte Ausbildungssatz behandelt die wesentlichen Inhalte für einen sicheren Umgang mit Kranen. Die Gliederung orientiert sich an den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, wie sie für die Ausbildung nach DGUV G309-003 festgesetzt wurden.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung, ausreichende Allgemeinbildung, Verantwortungsbewusstsein

TEILNEHMERZAHL
ab 6 Teilnehmer

ABSCHLUSS
Fahrausweis für Krane

LEHRGANGSDAUER
16 Stunden
1 Tag á 8 Stunden Theorie inklusive Prüfung
1 Tag á 8 Stunden Praxis inklusive Prüfung

UNTERRICHTSZEITEN
Montag bis Freitag: 07:00 – 14:30 Uhr oder nach Absprache

MAßNAHMEORT
Am Bodeufer 2 in 06502 Thale oder Vor-Ort-Schulung im Unternehmen

THEORIE UND PRAXIS

  • Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen und Technik von Kranen
  • Anforderungen an den Bediener von Kranen, persönliche Schutzausrüstung
  • Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel
  • Handzeichen
  • Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung
  • Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen
  • Wartung und Pflege
  • Funktions- und Sicherheitsprüfung
  • Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
Kranfahrer über Stadt Fahrzeugführung

Unterweisungen für spezielle Fachgebiete

Um reibungslose Arbeitsläufe in einem Unternehmen garantieren und sicheres Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Durchführung von speziellen Unterweisungen unabdingbar. Zur Auffrischung und Wiederholung Ihrer theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten im Bereich des Flurbeförderungs- oder Kranscheins bieten wir Ihnen verschiedene Unterweisungen mit geschultem Personal an. Die Unterweisung umfasst rechtliche Grundlagen, Sicherheitsvorkehrungen sowie Vorkehrungen für den betrieblichen Einsatz.

FLURFÖRDERMITTELSCHEIN (GABELSTAPLERSCHEIN)

Ziel ist die Unterweisung für Inhaber des Fahrausweises Gabelstapler entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes §§ 12 und 15, der BetrSichV §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Vorlage des gültigen Fahrausweises für Gabelstapler

TEILNEHMERZAHL
ab 10 Teilnehmer

DAUER
2-3 Stunden

ABSCHLUSS
Teilnahmebescheinigung zur Eintragung in das Protokollbuch des Unternehmens

ORT
Am Bodeufer 2 in 06502 Thale

INHALTE NACH BERUFSGENOSSEN-
SCHAFTLICHEN RICHTLINIEN

  • Rechtliche Grundlagen
  • Auswertung der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft
  • Gabelstapleraufbau, Beschaffenheit
  • Verantwortung für das Gabelstaplerfahren in der Firma
  • Ablaufplan zur schriftlichen Beauftragung, Betriebsanweisung, Fahrauftrag
  • Persönliche Schutzausrüstung – tägliche Einsatzprüfung
  • Verhalten zum Umfeld – Lichtverhältnisse
  • Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeitsdiagramm
  • Lastaufnahme, Lastsicherung, Lasttransport
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen, Befahren von schrägen Ebenen
  • Arbeitsbühneneinsatz, Fahren mit Beifahrer, Fahren auf öffentlichen Straßen und Wegen, Befahren von Aufzügen und innerbetrieblichen Verkehrswegen
  • Verschieben von Waggons, Verwenden von Anbau- und Zusatzgeräten
  • Antriebsarten, Betanken, Abstellen von Gabelstaplern
  • Schwerpunkte bezogen auf die betriebliche Situation

KRANSCHEIN

Ziel ist die Unterweisung für Inhaber des Fahrausweises Kran entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes §§ 12 und 15, der BetrSichV §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Vorlage des gültigen Fahrausweises für Kräne

TEILNEHMERZAHL
ab 10 Teilnehmer

DAUER
2-3 Stunden

ABSCHLUSS
Teilnahmebescheinigung zur Eintragung in das Protokollbuch des Unternehmens

ORT
Am Bodeufer 2 in 06502 Thale oder Vor-Ort-Schulung im Unternehmen

INHALTE NACH BERUFSGENOSSEN-
SCHAFTLICHEN RICHTLINIEN

  • Rechtliche Grundlagen
  • Was ist ein Kran?
  • Unfälle und Statistik
  • Aufbau und Kranarten
  • Tägliche Einsatzprüfung (Sicht- und Funktionskontrolle)
  • Verantwortung als Kranführer
  • Schriftliche Beauftragung, Betriebsanleitung, Betriebsanweisung
  • PSA – Persönliche Schutzausrüstung
  • Lagern und Stapeln, Transportwege
  • Belastungstabellen
  • Anschlagmittel und Ablegereife
  • Auswahl von Anschlagmitteln
  • Ablegekriterien
  • ggf. betrieblicher Einsatz
Metallbiegen Schutzweste Handschuhe

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